- Für Feiern und größere Veranstaltungen wird das EG und UG nur gesamt überlassen.
- Die maximale Personenzahl darf 35-40 Personen nicht überschreiten.
- Bei Feiern ist vorab eine Einzugsermächtigung über 100,- € zu unterschreiben, die bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen eingezogen wird.
- Lärmschutz: Ab 22:00 Uhr muss vor dem Haus absolute Ruhe sein, bis 23:00 Uhr muss das Haus aufgeräumt sein und verlassen werden.
- Gartennutzung ist nur bis 20:00 Uhr erlaubt. Grillen im Garten ist verboten.
- Sperriger Müll und Altglas ist wieder mitzunehmen.
- Brandschutzregeln: Rauchverbot sowie Verbot von offenem Feuer im gesamten Haus.
- Die Gänge im Treppenhaus sind frei zu halten.
- Ansonsten gelten die Nutzungsbedingungen.
Die Räume im Erdgeschoss und Untergeschoss werden sowohl intern als auch extern vermietet. Dazu hier die Nutzungsbedingungen, Preise und Ansprechpartner.